Seniorenwohnanlage Alter Bergmann ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen Pflegesatz zuzüglich dem eventuellen Einzelzimmerzuschlag.
Tabellarische Übersicht über die Preise je Pflegegrad.
Tgl. Investitions-kosten in EUR Selbstzahler |
Tgl.Investitions- kosten in EUR Sozialamt |
tägliche Unterkunft und Verpflegung in EUR |
davon: Verzehrgeld in EUR |
14.32 |
13.00 |
19,07 |
5,22 |
Heimkosten: |
tägliches Heimentgelt in EUR |
monatlicher Anteil Bewohner in EUR |
Pflegegrad 1 | ||
Pflegegrad 2 |
38,56 |
1.510 |
Pflegegrad 3 |
54,74 |
1.510 |
Pflegegrad 4 |
71,60 |
1.510 |
Pflegegrad 5 | 79,16 | 1.510 |
Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege: 63,17 Euro/Tag.
Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 34783 600310 oder über unser Kontaktformular.