Seniorenwohnanlage Alter Bergmann ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen Pflegesatz zuzüglich dem eventuellen Einzelzimmerzuschlag.
Tabellarische Übersicht über die Preise je Pflegegrad.
Tägliche Investitionskosten Tägliche Kosten Unterkunft und Verpflegung davon Verzehrgeld
14,32 Euro 27,47 Euro 7,30 Euro
Heimkosten: | tägliches Heimentgelt | monatlicher Anteil Bewohner |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | --- | --- |
Pflegegrad 2 | 66,06 € | 2.527,14 € |
Pflegegrad 3 | 82,23 € | 2.527,04 € |
Pflegegrad 4 | 99,10 € | 2.527,21 € |
Pflegegrad 5 | 106,66 € | 2.527,19 € |
Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege: 90,67 Euro/Tag.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag der Pflegekasse in Höhe von
– 5 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen bis einschließlich 12 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
– 25 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen von mehr als 12 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
– 45 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen von mehr als 24 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
– 70 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen von mehr als 36 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular.
Tabellarische Übersicht über die Preise je Pflegegrad.
Tägliche Investitionskosten Tägliche Kosten Unterkunft und Verpflegung davon Verzehrgeld
14,50 Euro 29,39 Euro 7,54 Euro
Heimkosten: | tägliches Heimentgelt | monatlicher Anteil Bewohner |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | --- | --- |
Pflegegrad 2 | 68,73€ | 2.747,46 € |
Pflegegrad 3 | 84,91 € | 2.747,66 € |
Pflegegrad 4 | 101,77 € | 2.747,54 € |
Pflegegrad 5 | 109,33 € | 2.747,52 € |
Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege: 90,67 Euro/Tag.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag der Pflegekasse in Höhe von
– 5 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen bis einschließlich 12 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
– 25 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen von mehr als 12 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
– 45 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen von mehr als 24 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
– 70 v.H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen von mehr als 36 Aufenthaltsmonaten im Pflegeheim
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